Allgemeine Lizenzvereinbarungen
Woodworm's Message-Bob
§ 1 - Nutzungsberechtigung
Woodworm Software, im folgenden "Woodworm" genannt, gewährt Ihnen eine auf die interne Nutzung der Software Message-Bob beschränkte nicht exklusive und übertragbare Lizenz.
§ 2 - Inhaberschaft
Das Eigentum und alle geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der Software und Dokumentation verbleiben bei Woodworm bzw. dessen Lieferanten. Der Lizenznehmer erkennt diese Eigentumsrechte und die geistigen Schutzrechte an und nimmt keine Handlungen vor, die das Eigentum oder die Rechte von Woodworm oder dessen Zulieferen an der Software und Dokumentation gefährden, einschränken oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Die Software und Dokumentation sind urheberechtlich geschützt. Das Eigentum und die Rechte an dem Inhalt, auf den mittels der Software zugegriffen wird, stehen dem jeweiligen Eigentümer solcher Inhalte zu und sind rechtlich geschützt. Die im Rahmen dieses Vertrags gewährte Lizenz gewährt keine Rechte an dem Inhalt. Jede Kopie der Produkte muss mit den Eigentumshinweisen versehen werden, mit denen die Produkte vom Lizenzgeber bei Lieferung gekennzeichnet sind. Die Software darf weder modifiziert, dekompiliert noch sonst zurückentwickelt werden. Diese Lizenz verleiht keinerlei Rechte zu oder Rechtsansprüche auf irgendwelche Marken, Logos oder Handelsnamen von Woodworm oder dessen Lizenzgebern.
§ 3 - Weitergabe / Vertrieb
Eine Weitergabe der Software an Dritte ist zulässig, soweit diese diese Lizenzvereinbarungen akzeptieren und die Software in ihrem Originalzustand weitergegeben wird. Die Software ist Freeware, das heisst, dass die Software nicht gegen Gebühren irgendwelcher Art vertrieben werden darf ausser zum Selbstkostenpreis. Die Veröffentlichung der Software in anderen Medien als dem Internet bedarf der Genehmigung des Autors.
§ 4 - Gewährleistungsausschluss
Für die Software wird keine Lizenzgebühr erhoben. Daher wird die Software ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Keine Gewährleistung wird insbesondere für die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Software, ihre Eignung für einen bestimmten Zweck oder ihre Marktfähigkeit übernommen. Sie benutzen die Software also in Hinsicht auf Qualität und Leistung auf eigene Gefahr. Sollte sich die Software als mangelhaft erweisen, gehen etwaige Service- oder Reparaturkosten allein zu Ihren Lasten und nicht zu Lasten des Lizenzgebers oder seiner Lieferanten. Darüber hinaus enthalten die in der Software implementierten Mechanismen bestimmte Beschränkungen. Sie müssen sich daher vorab vergewissern, ob die Software Ihre Anforderungen erfüllt. Dieser Gewährleistungsausschluss stellt einen wesentlichen Teil dieses Vertrags dar. Die Nutzung der Software ist untersagt, wenn nicht diesem Gewährleistungsverzicht zugestimmt wird. Die Software ist mit modernsten Virenscanprogrammen auf Virenfreiheit überprüft. Dennoch kann eine Gewährleistung für die Freiheit von Viren nicht übernommen werden. Der Nutzer wird daher aufgefordert, die Software selbst auf Virenfreiheit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere, wenn die Software nicht direkt vom Lizenzgeber bezogen wird.
§ 5 - Laufzeit
Diese Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit. Sie können die Lizenz jederzeit beendigen, indem Sie die Software einschließlich aller Kopien vernichten. Diese Lizenz endet unverzüglich, ohne dass es einer Kündigung seitens Woodworm bedarf, wenn Sie eine Bestimmung des Lizenzvertrags nicht einhalten. Bei Beendigung haben Sie die Software sowie alle Kopien davon zu vernichten.
§ 6 - Salvatorische Klausel
Falls eine der Lizenzbedingungen unwirksam sein sollte, lässt das die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz unberührt, es sei denn die Parteien hätten die Lizenz ohne die unwirksame Klausel nicht abgeschlossen. In diesem Fall wird die Lizenz sofort beendet. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt die Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Lizenzvertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.